- News
Ausweisen in der realen und digitalen Welt
20.01.2025 Ab 2026 soll es in der Schweiz eine elektronische Identität (E-ID) geben. Die BFH-TI ist massgeblich an deren Entwicklung beteiligt. Die Forschungsgruppe um Informatik-Dozentin Annett Laube hat sich in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht bei der Erarbeitung von elektronischen Identitäten unter konsequenter Wahrung der Datensparsamkeit und Privatsphäre.
Die Schweiz soll ab 2026 eine E-ID erhalten. In der letztjährigen Frühlingssession stimmte der Nationalrat einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu, in der Herbstsession folgte der Ständerat. 2021 hatte das Volk das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) noch abgelehnt. Und auch gegen den aktuellen Gesetzesentwurf ergreifen mehrere Interessensgruppen das Referendum. Es bleiben also noch viele Fragen offen, an deren Klärung die BFH massgeblich beteiligt ist: Annett Laube, Leiterin des Institute for Data Applications and Security (IDAS) an der BFH-TI, ist Mitglied des Technical Advisory Circle des Bundes. Sie und ihr Team unterstützen die federführenden Bundesämter für Justiz (BJ) und Polizei (fedpol) bei der Entwicklung der E-ID.
Patienten-Dossier und Organspende
Mit der E-ID soll man sich in der realen und digitalen Welt ausweisen können. Vorgesehen ist, dass sich Nutzer*innen eine App auf ihr Smartphone laden und einen Schweizer Ausweis mit der Kamera scannen. Dann muss ein Selfie hochgeladen werden, im Anschluss prüft das fedpol die Angaben. Die E-ID wird dann mit dieser App auf dem Smartphone gespeichert, das idealerweise über ein Secure-Element verfügt. In welchen Bereichen die E-ID konkret eingesetzt werden soll, will der Bund weitgehend offenlassen. «In diesen Fragen sollen Wirtschaft und Gesellschaft Vorschläge erarbeiten», sagt Annett Laube.
Was bisher feststeht: Die E-ID soll man in einem Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol verwenden. Im Internet soll man sie beim Bestellen eines Strafregisterauszugs benutzen. Sie wird auch mit dem künftigen elektronischen Organspende-Register verknüpft. Darin müssen wir in der Schweiz gemäss der Widerspruchslösung festhalten, wenn wir nach dem Tod keine Organe spenden wollen. Auch für einen Einsatz beim elektronischen Patientendossier (EPD) ist die E-ID vorgesehen. Ebenso soll sie bei der Plattform «Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden» (AGOV) zur Anwendung kommen. Dort kann man sich beim Bund und bei kantonalen und kommunalen Behörden anmelden, um etwa die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Interessant könnte auch ein Einsatz beim elektronischen Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) sein. Dazu wurden in den nationalen Räten bereits mehrere Motionen eingereicht.
Noch ist es aber nicht soweit. Derzeit läuft ein Pilotversuch: Seit letztem Frühling stellt das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (AR) elektronische Lernfahrausweise (eLFA) aus, die von Lernfahrer*innen in einer elektronischen Brieftasche (Wallet) auf dem Smartphone aufbewahrt werden. Wer den eLFA vorweisen muss, kann dies via QR-Code tun. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsämter (asa) erweitern den eLFA im laufenden Jahr auf alle Fahrzeugkategorien und setzen ihn in allen Kantonen ein. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzer*innen mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung der E-ID einfliessen.
[Zitat, max. 1 kurzer Satz]
[Zwischentitel]
[Lange Texte in bite-sized-Abschnitte aufteilen, Auflistungen verwenden]