QEvaluation

Die BFH führt im Auftrag von H+ eine unabhängige Beurteilung der Verbesserung der Behandlungsqualität von Leistungserbringenden im Gesundheitswesen durch.

Steckbrief

Ausgangslage

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (Art. 56 Abs. 3bis KVG) müssen Leistungserbringer im Gesundheitswesen Vergünstigungen auf Heilmittel dann nicht vollumfänglich an die Schuldner*innen der Vergütung weitergeben, wenn diese für die nachweisliche Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden. H+ hat hierzu eine Vereinbarung mit den Versicherungen/Einkaufsgemeinschaften ausgearbeitet, der Leistungserbringende beitreten können (Vereinbarung betreffend die nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG). Im Rahmen dieser Vereinbarung ist H+ für die Evaluation des Nachweises der durch die Vereinbarung insgesamt erreichten Verbesserung der Behandlungsqualität zuständig. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat H+ die BFH beauftragt, eine unabhängige, auf wissenschaftlichen Kriterien basierende Evaluation durchzuführen und zuhanden des Auftraggebers (H+) respektive der Versicherungen für die Berichterstattung an das BAG einen entsprechenden Evaluationsbericht zu verfassen.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 3: Gesundheit und Wohlergehen