Kindesvertretung in der Praxis. Berner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz

An der Tagung diskutieren wir vertieft die Rolle und Umsetzung der Kindesvertretung sowie die Zusammenarbeit der Fachpersonen. Gestützt auf neue Forschungen liegt ein besonderer Fokus auf der Arbeit mit dem Kind.

19.03.2025, 9.15–16.15 Uhr – BFH, Soziale Arbeit, Hallerstrasse 10, 3012 Bern

Nach zehn Jahren Erfahrung mit Kindesvertretungen nach Art. 314abis ZGB werden diese noch immer unterschiedlich eingesetzt. In der Praxis bleiben verschiedene Fragen ungeklärt: zur Umsetzung, zum Rollenverständnis, zur Zusammenarbeit mit und zur Abgrenzung gegenüber anderen Akteur*innen. 

An der Tagung werden neuste Forschungserkenntnisse zu Kindesvertretungen präsentiert und Erfahrungen aus der Perspektive verschiedener Fachpersonen ausgetauscht. Ein besonderer Fokus liegt auf der Arbeit mit dem Kind und der Frage, wie dieses im Prozess der Willensbildung unterstützt werden kann.

Steckbrief

  • Startdatum 19.03.2025, 9.15–16.15 Uhr
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  • Ort BFH, Soziale Arbeit, Hallerstrasse 10, 3012 Bern
  • Anmeldefrist 15. Februar 2025
  • Kosten CHF 390.-; Studierende: CHF 100.-
Uhrzeit             Programmpunkt
9.15 Uhr Empfang der Tagungsteilnehmenden
9.45 Uhr Begrüssung (Jacqueline Fehr, Regierungsrätin Kanton Zürich und Vorstandsmitglied KOKES, Videobotschaft)
10.00 Uhr 10 Jahre Praxis und Erfahrungen der KESB im Kanton Zürich mit Kindesvertretungen (Karin Fischer)
10.45 Uhr Willensbildung mit dem Kind (Christophe Herzig)
11.30 Uhr Austausch mit den Referent*innen
11.45 Uhr Stehlunch
13.00 Uhr Workshops - Runde 1 
a) Vertiefung Arbeit mit Kind und schriftliche Stellungnahmen zuhanden der KESB (Christophe Herzig und Susanne Meier) 
b) Rollenklärung und Zusammenarbeit im Zusammenspiel von Beistandsperson, Kindesvertretung und KESB (Regina Jenzer und Andrea Hauri)  
c) Praxis der KESB – Einsetzung und Verfahrensfragen (Claudio Domenig und Katja Kobel-Furrer)
14.00 Uhr Pause
14.20 Uhr Workshops - Runde 2 (Auswahl wie in Runde 1)
15.30 Uhr Wie nehmen Jugendliche die Kindesvertretung wahr und welche Bedeutung hat sie für das Verfahren? – Einblicke in die Forschung (Regina Jenzer)
16.00 Uhr Schlusswort
16.15 Uhr Ende der Tagung

 

  • Praxis und Erfahrungen der KESB im Kanton Zürich mit Kindesvertretungen 
  • Zusammenarbeit, Rollen und Stolpersteine bei Kindesvertretungen in der Praxis – Forschungsergebnisse und Empfehlungen 
  • Arbeit mit dem Kind bei Kindesvertretungen - Unterstützung bei der Willensbildung 
  • Erkenntnisse aus der Forschung 
  • KESB-Behördenmitglieder, Richter*innen am Zivilgericht 
  • Mitarbeitende der KESB und Zivilgerichte 
  • Kindesvertreter*innen 
  • Berufsbeistandspersonen 
  • Abklärende im Auftrag der KESB 
  • Gutachter*innen 
  • Weitere interessierte Fachpersonen 

Sie

  • kennen Rollen, Aufgaben und mögliche Überschneidungen von Rollen bei Kindesschutzverfahren mit Kindesvertretungen, 
  • verfügen über Kenntnisse zu förderlichen Faktoren für die Zusammenarbeit zwischen den Fachpersonen im KESB-Verfahren, 
  • kennen Erfahrungen mit Kindesvertretungen von unterschiedlichen Fachpersonen, 
  • wissen, wie Kinder im Willensbildungsprozess unterstützt werden können und
  • kennen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Kindesvertretung in der Schweiz. 
  • Claudio Domenig, Prof. FH, Dr. iur., Mediator SDM, Dozent Berner Fachhochschule BFH
  • Karin Fischer, Dr. iur., Präsidentin Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde  der Bezirke Winterthur und Andelfingen 
  • Andrea Hauri, Prof. FH, Dr. Sozialarbeiterin, Dozentin Berner Fachhochschule BFH
  • Christophe Herzig, Dr. iur., Rechtsanwalt, zert. Kinderanwalt, Leitung Institut für Kindes- und Opfervertretung, Co-Präsident Kinderanwaltschaft Schweiz 
  • Regina Jenzer, Sozialarbeiterin MSc, Dozentin an der Berner Fachhochschule BFH
  • Katja Kobel-Furrer, Rechtsanwältin, Behördenmitglied KESB Bern 
  • Susanne Meier, Advokatin, zert. Kinderanwältin 

Leitung und Organisation