Rechtliche Aspekte von KI

Die wachsende Verbreitung und die vielfältigen Möglichkeiten von künstlicher Intelligenz haben die Europäische Union dazu bewogen, eine umfassende Regulierung dieser neuartigen Technologie vorzunehmen. Der Beitrag erläutert die Eckpunkte des neuen Gesetzes und fasst die Auswirkungen für die Schweiz zusammen.

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2024 / 1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz) wurde am 12. Juli 2024 publiziert und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Wie wirkt sich diese Verordnung nun auf die Schweiz aus? Ist sie auch für Schweizer Unternehmen und Akteure anwendbar? Und falls ja, in Bezug auf welche Sachverhalte?

Unsere Empfehlungen für den öffentlichen Sektor

1. Relevanz der Art von Akteuren abklären

Behörden, Unternehmen und weitere Akteure sollten sich bezüglich der Rollenqualifizierung gemäss dem EU AI-Act bewusst sein und beachten, dass potenziell die Rollen mehrerer Akteure zutreffen könnten. Dies ist massgeblich zur Identifizierung der auf sie zutreffenden Anforderungen.

2. Die konkrete Anwendung von KI bestimmen

Unternehmen und weitere Akteure sollten sich Gedanken machen, ob die verwendeten KI-
Technologien als KI-Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck im Sinne der KI-Verordnung zu qualifizieren sind und welchem Risikograd die KI-Systeme zuzuordnen sind.

3. Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestimmungen identifizieren

Die meisten Bestimmungen sind ab dem 2. August 2026 anwendbar. Jedoch sind die oben genannten Ausnahmen zu beachten, vor allem bezüglich der verbotenen KI-Praktiken, die ab dem 2. Februar 2025 anwendbar sein werden.

Lara Burkhalter

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