Detailprogramm & Speaker

Plenum Vormittag

09:00 Begrüssung

Neue gesellschaftliche und politische Entwicklungen verlangen nach neuen Antworten im Beschaffungsrecht. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob die Behörden die beschaffungsrechtlichen Spielräume auch effektiv nutzen und ob sie bereit sind, organisatorische Reformen zwecks Professionalisierung des Beschaffungswesens anzupacken.

Benedikt Würth

Benedikt Würth

Ständerat, Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur

Benedikt Würth hat als früherer Finanzdirektor des Kantons St. Gallen eGovernment St. Gallen aufgegleist – eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Anstalt von Kanton und Gemeinden. Als Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen hat er zusammen mit dem Bundesrat die Digitale Verwaltung Schweiz initiiert. Heute ist er neben seinen politischen Aufgaben als Konsulent bei SwissLegal asg.advocati sowie in verschiedenen Verwaltungsräten tätig.

Präsentation

«Es muss anders werden, wenn es gut werden soll» - Dieses Zitat von Christoph Lichtenberg passt perfekt zum derzeitigen Stand im Beschaffungswesen. Eine neue Ära steht vor den Toren und die Transformation geht rasend schnell. ChatGPT, S4, ARIBA, Ecovadis: Diese beispielhaften Stichworte lassen uns alle nicht kalt. Aber wie werden sie die IT-Beschaffungen verändern? Was uns in den nächsten drei Jahren erwarten könnte, das versucht dieser Vortrag zu beleuchten. Und eines sei vorweg genommen: Wir reden von einem «gamechanger».

 

Marco Fetz

Marco Fetz

Einkaufsleiter, Beschaffungsspezialist und Speaker

Marco Fetz ist seit mehr als 20 Jahren im «Beschaffungsbusiness» in verschiedensten Bereichen tätig. Er war unter anderem auch mehrere Jahre Leiter der IT-Beschaffung des Bundes. Seinen letzten Wechsel machte er in den Bau, wo er heute verantwortlich ist für die Projektbeschaffung im Tiefbau in der SBB mit einem Volumen von 1.2 Mrd. im Jahr. Begonnen hatte er um die Jahrtausendwende mit dem ersten Versuch, das damalige Beschaffungsrecht zu modernisieren. Heute ist er ein brennender Verfechter der These, dass nicht das Recht sondern die Praxis den Wandel bringen kann und soll.

Präsentation

Fachsessions 1. Block

Fachsession 1 - Beschaffung von Cloud-Leistungen

Moderation: Thomas Fischer, KAIO

Cloud ist in aller Munde und seit Jahren streben grosse und kleine IT-Anbieter eine strategische Verschiebung ihrer Geschäftsfelder vom Erwerb- zum Besitzmodell an. Auch die öffentliche Verwaltung kann diesen Industrie-Trends nur bedingt trotzen und so ist für immer mehr Anwendungsfälle die Frage nach dem Bereitstellungsmodell gar nicht mehr relevant: es gibt nur «as a service» oder «aus der Cloud».

So weit sind wir aber zumindest heute in einigen Bereichen der IT noch nicht oder datenschutzrechtliche und andere Anforderungen verunmöglichen eine Auslagerung in die Cloud.

Wenn das Bereitstellungsmodell jedoch offen bleibt - also ob eine klassische «on-prem» Installation im eigenen Rechenzentrum oder «as a Service» aus der Cloud - stellt sich die Frage nach der Vergleichbarkeit der Modelle und wie man sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zielführend umsetzen kann.

Der Vortrag geht auf diese Fragen ein, ordnet die verschiedenen Aspekte und zeige mit Hilfe von Vorgehensvarianten und konkreten Praxisbeispielen auf, wie schlussendlich doch Äpfel mit Birnen vergleichen werden können.

Martin Strässler

Martin Strässler

Head of Sourcing Advisory, Partner bei at rete ag

Martin Strässler ist Gründungs-Partner bei der at rete ag und seit über 25 Jahren in der ICT-Beratung tätig. Seine Kunden sind Verwaltungen sowie nationale und multinationale Unternehmen. Seine Berater-Schwerpunkte liegen dabei in der öffentlich- und privat-rechtlichen Beschaffung von ICT Services, der Vertragsverhandlung und in der Strategieberatung. Martin Strässler hat eine Vielzahl von öffentlichen Ausschreibungen für bundesnahe Betriebe und Kantone erfolgreich begleitet. Er hat einen Abschluss als El. Ing. HTL/FH, besitzt einen Executive MBA der Simon Business School, Rochester, NY, ist Qualified Negotiater (Schranner Institut), zertifizierter SCRUM Master und Product Owner sowie Prince2 Practitioner.

Präsentation

Will ein öffentliches Organ Cloud-Services einführen, in welcher Personendaten bearbeitet werden, muss diese in der Regel durch die kantonalen Datenschutzaufsicht geprüft werden. Erfahrungsgemäss geschieht dies in der Konzeption bevor mit der Realisierung begonnen wurde, und dieser Vorgang ist aufwändig. Die Stellungnahme der Aufsicht kann wiederum Empfehlungen oder je nach kantonalem Recht verpflichtende Anordnungen zur Anpassung der Lösung beinhalten. Das Beschaffungsrecht hat hingegen seine eigenen Vorgaben: Hier muss schon früh klar sein, was genau zu tun bzw. zu liefern ist und welches die Vorgaben an die Vertragsbedingungen sind. Sie verlangt somit die Antworten, die bei Cloud-Projekten mitunter erst später vorliegen. Wie ist dieser Zielkonflikt zwischen den beschaffungsrechtlichen Vorgaben und jenen des Datenschutzes in der Praxis zu lösen? Was wenn der Leistungsgegenstand, die Kriterien oder die Spezifikationen aus rechtlichen Gründen nachträglich angepasst werden müssen?

David Rosenthal

David Rosenthal

Partner bei VISCHER AG

David Rosenthal ist einer der führenden Schweizer Experten für Daten- und Technologie-Recht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei VISCHER. Sein vielbeachteter (und kostenlos verfügbarer) «Leitfaden zur Einführung von Cloud-Services in öffentlichen Organen und Schweizer Spitälern» und das ebenfalls kostenlose «Cloud-Compliance- und Risk-Assessment Tool für den öffentlichen Sektor in der Schweiz» (CCRA-PS) unterstützen öffentliche Organe bei der Datenschutzkonformen Einführung von Cloud-Lösungen. Mit dem umfassenden Prüfraster können Risiken von Cloud-Projekten des öffentlichen Sektors aus Sicht von Recht und Risiko beurteilt werden und bieten eine ideale Vorbereitung auf eine allfällige Vorabkontrolle durch die Datenschutzaufsicht.

Präsentation

Fachsession 2 - Agilität in der Beschaffung

Moderation: Stephan Sutter und Reto Maduz, swissICT

HERMES 2022 bringt einige Neuerungen mit sich. Eine davon ist die gleichwertige Behandlung von klassischen Phasen und agilem Vorgehen, der Umsetzung in HERMES 2022. Agilität bietet gegenüber klassischen Vorgehensweisen einige Vorteile, die werden kurz aufgezeigt. Es werden auch verschiedene Beschaffungsmodelle für agile Projekte vorgestellt, und wie die mit HERMES 2022 eingesetzt werden können. 

Sebastian Strzelczyk

Sebastian Strzelczyk

ti&m

Sebastian Strzelczyk ist seit 2022 Teil des ti&m-Teams und verfügt über 12 Jahre Erfahrung in der Leitung von grossen und komplexen Anwendungsentwicklungsprojekten in verschiedenen Branchen, insbesondere öffentliche Verwaltung, Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Industrie. Er hat erfolgreich klassische und agile Projekte durchgeführt und war als Scrum Master und Product Owner tätig. Herr Strzelczyk hat Test- und Qualitätssicherungsprozesse in komplexen Projekten erarbeitet und Digitalisierungsstrategien für kantonale Ämter im Bereich ECM entwickelt. Seine Erfahrung erstreckt sich auch auf die Verhandlung und Steuerung von Zulieferern und Lösungsbetreibern sowie auf die Arbeit mit verteilten Nearshore-Teams.

Präsentation

In der Softwareentwicklung sind ein agiles Vorgehen und agile Schätzmethoden bereits Standard. Bei klassischen Ausschreibungen und in Lieferanten-Kunden-Umfeldern ist dies nicht immer der Fall. Hier wird nach wie vor versucht, das Risiko durch eine möglichst detaillierte Beschreibung der Endlösung zu minimieren.

Leider funktioniert die detaillierte Planung vor Projektstart nicht, da der Fachbereich die Zielplattform und technischen Möglichkeiten und der Lieferant die Fachdomäne nicht kennt.
Das Ganze führt dazu, dass im Projekt Lieferant und Kunde mehr gegeneinander statt miteinander arbeiten und meistens direkt nach Start des Projektes die Verhandlung von „Changes“ beginnt.

Der Vortrag beschreibt, wie man mithilfe von Kooperationsverträgen, die Interessen beider Seiten ausgleichen, aus diesem Kreislauf ausbrechen kann. Er geht dabei besonders auf die Verwendung von agilem Anforderungsmanagement und agile Schätztechniken ein und wie man diese zusammen mit dem Standard-Framework Scrum für eine erfolgreiche, agile Vorgehensweise in Festpreisprojekten einsetzen kann.

 

Sebastian Strzelczyk

Michael Kaufmann

CEO Xebia/Xpirit Germany

DevOps, GitHub, and Cloud. Microsoft Regional Director (RD) and Most Valuable Professional (MVP). Speaker, trainer, and book author.

Präsentation

Projekte nach agilen Methoden zu führen ist nach wie vor im Trend - auch bei der öffentlichen Hand. Zurecht, denn agil geführte Projekte sind häufiger erfolgreich und weisen eine höhere Kundenzufriedenheit auf. Durch das öffentliche Beschaffungsrecht ergeben sich jedoch zahlreiche Probleme und Stolpersteine - sowohl während der Beschaffung wie auch bei der Umsetzung.

In diesem Vortrag beleuchte ich zum einen grundsätzliche Probleme für agile Projekte des öffentlichen Beschaffungsrechts. Zum anderen zeige ich Möglichkeiten auf, um innerhalb des bestehenden Rahmens möglichst gute Voraussetzungen für agile Projekte zu schaffen.

Die Grundkonzeption des Beschaffungsrechts schafft eine Situation, in der sich die Anbietenden - zu recht - in einer Konkurrenzsituation befinden. Diese Konkurrenz kann einen negativen Einfluss auf die Qualität der Angebote haben. Z. B. werden wichtige Fragen zum bevorstehenden Projekt nicht gestellt, aus Angst der Konkurrenz wichtige Einsichten in das eigene Angebot zu geben.Das eigene Angebot wird wiederum dem Angebot der Konkurrenz angepasst. Im Endeffekt leidet die Qualität und niemand gewinnt.

Selbst im vorgegebenen Rahmen gibt es grossen Spielraum bei der Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabekriterien. Diesen Spielraum gilt es abzustecken und im Rahmen der Bedürfnisse der Bedarfsstelle die Ausschreibung bestmöglich zu gestalten. Gerade bei den Spezifikationen und Bewertungskriterien liegt viel Potential!

Max Reichen

Max Reichen

Legal, Procurement Specialist bei Liip AG

Max Reichen ist Jurist und beschäftigt sich im beruflichen Leben mit dem öffentlichen Beschaffunsrecht als Hausjurist bei Liip. Liip ist eine Schweizer Digitalagentur mit starkem Mindset. Seit über zehn Jahren begleitet Liip Kund*innen bei ihren digitalen Herausforderungen – von der Entwicklung preisgekrönter Webplatformen, Mobile Apps und Onlineshops bis zum Coaching für neue Arbeitsformen. Und das von A bis Z, mit Expert*innen für Strategie, Ideation, User Experience und Custom Development an Bord.
Davor machte Max Reichen verschiedenen Stationen halt, vom Jugend- und Kulturzentrum über die Geschäftsleitung einer Corona-Tracing App hin zu diversen Engagements für die Kultur der Nacht.

Präsentation

Fachsession 3 - Beschaffung und Open Source Software

Moderation: Matthias Günter, CH Open

Digitale Technologien ermöglichen digitale Interaktionen zwischen staatlichen Behörden, Bevölkerung und Wirtschaft. Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) schafft für die solche Interaktionen notwendigen gesetzlichen Grundlagen. Dazu gehören insbesondere zwei Normen zum Umgang mit Open Source Software (OSS) und Open Government Data (OGD).

Als OSS wird Software bezeichnet, deren Quellcode offengelegt wird und die von jedermann lizenzgebührenfrei genutzt werden darf. Mit der im EMBAG vorgeschlagenen Rechtsgrundlage erhalten die Bundesbehörden den Auftrag, Software, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, wenn möglich für Interessenten als OSS freizugeben.

Der Referent skizziert die Grundsätze der neuen Regelungen und geht auf einige aktuelle Fragen ein.

Simon Schlauri

Simon Schlauri

Partner bei Ronzani Schlauri Anwälte

Prof. Dr. Simon Schlauri ist Rechtsanwalt und seit 2012 Partner der auf
Technologie- und Informationsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Ronzani
Schlauri Anwälte in Zürich und St. Gallen. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit rechtlichen Themen rund um Open Data, Open Content und Open Source.

Präsentation

Im Fall von spezifischen Vergaben, wie beispielsweise für spezifizierte Software, besteht die Möglichkeit, dass es nur einen Anbieter auf dem Markt gibt. Allerdings können überschwellige Vergaben problematisch sein, insbesondere wenn es um Folgeaufträge geht oder wenn es noch keine bestehenden Abhängigkeiten gibt.

In Situationen, in denen Sachzwänge vorliegen, können langjährige Abhängigkeiten von einem proprietären Anbieter entstehen, die den freien Wettbewerb faktisch verunmöglichen. Wenn sich die Einreichung von wirtschaftlicheren Konkurrenzofferten selbst für Teilbereiche wie Wartung und Support erübrigt, ist das ein Warnsignal, dass solche Sachzwänge vorliegen.

Dies bedeutet aber nicht, dass eine eingeschlagene Beschaffungsstrategie nicht mehr korrigiert werden sollte. Eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Anbieter darf kein Grund dafür sein, einen Beschaffungsgegenstand nicht mehr auszuschreiben. Zudem sollten die von Dritten bezogenen Leistungen regelmässig überprüft werden.

Im ersten Teil des Vortrags werden die rechtlichen Leitplanken aufgezeigt. Im zweiten Teil gehen die Referierenden auf die Wartungsleistungen ein und erörtern, was passiert, wenn der Lieferant die Wartung der Software einstellt.

Die Referierenden beschreiben Lösungsvorschläge im Bereich der Wahl des Beschaffungsgegenstands, mit spezifischem Fokus auf OSS, und der Vertragsredaktion. Die Speaker kommen zum Schluss, dass sich der Besteller entweder den Knowhow-Transfer vertraglich sichern oder dass er mittels beschaffungstechnischer Methoden den nachhaltigen Einkauf von Wartungsleistungen auf dem Markt sicherstellen muss.

Chantal Lutz

Chantal Lutz

Senior Associate bei Domenig & Partner Rechtsanwälte AG

Chantal Lutz ist Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzrechtsexpertin und verfügt über das Certificate of Advanced Studies in Datenschutz. Sie ist ebenfalls seit 2020 als Associate und seit 2022 als Senior Associate bei Domenig & Partner tätig. Ihre Schwerpunkte sind IT-, Lizenz- und Datenschutzrecht. In ihren Schwerpunktbereichen leitet Frau Rechtsanwältin Lutz ein Team von Anwälten bei Domenig & Partner. Zusammen mit den beiden Partnern von Domenig & Partner hat sie im Jahr 2022 das Buch «Datenschutzrecht für Schweizer Unternehmen, Stiftungen und Vereine» verfasst.

Cedric Miehle

Cédric Miehle

Senior Associate bei Domenig & Partner Rechtsanwälte AG

Cédric Miehle ist Rechtsanwalt mit einem CAS öffentliche Beschaffung. Seit 2020 ist er als Associate und seit 2022 als Senior Associate bei Domenig & Partner tätig. Seine Schwerpunkte sind Beschaffungs-, öffentliches Bau-, Werkvertrags-, Sachen- und Mietrecht sowie öffentliches Recht im Allgemeinen. In seinen Schwerpunktbereichen leitet Herr Rechtsanwalt Cédric Miehle ein Team von Anwälten bei Domenig & Partner.

Die beiden Referierenden begleiten Behörden, öffentliche Anstalten sowie öffentliche und private Unternehmen bei IT-Beschaffungsprojekten als externe Berater und bilden seit drei Jahren ein eingespieltes Team.

Präsentation

Die regulatorische Entwicklung hin zu einer Beweislast-Umkehr ist im vollen Gange: Bedurften Behörden früher einer besonderen Rechtfertigung für die Bereitstellung von OSS, so müssen sie zunehmend begründen, wenn sie keine OSS nutzen. Dieser Wandel bringt Herausforderungen mit sich. OSS verlangt auf Seiten auftraggebender Stellen besondere Kenntnisse, Skills, Praktiken und vor allem Beispiele, um voneinander zu lernen.

In diesem Beitrag werden verschiedene Herangehensweisen aus Deutschland rund um OSS in der öffentlichen IT vorgestellt. Der Zusammenarbeit über föderale Ebenen hinweg gilt bei der Digitalisierung öffentlicher Stellen in Deutschland wie in der Schweiz besondere Aufmerksamkeit. Doch auch die Einbindung von KMU und von der Zivilgesellschaft muss Berücksichtigung finden.

Der Beitrag hat den Anspruch, auch zum Einstieg in die Open-Source-Thematik geeignet zu sein. Lösungswege sollen gemeinsam kritisch diskutiert werden.   

Clarisse Schröder

Clarisse Schröder

Consultant bei APP Unternehmensberatung AG

Clarisse Schröder ist seit 2023 Consultant bei der APP Unternehmensberatung AG. Zuvor war sie bei öffentlichen IT-Dienstleistern in Nordrhein-Westfalen und Norddeutschland (Dataport) sowie beim Verein für den Bereich Informatik der Invalidenversicherung (IV) von zwanzig Schweizer Kantonen und Liechtenstein, GILAI.

Als Teil des ukrainisch-deutschen Netzwerks der Civic Tech Sisters ist Clarisse Vorsitzende vom Offene Kommunen.NRW Institut e.V. (OKNRW) und neu Mitglied im Verein zur Förderung von Open Source Software in der Schweiz CH Open.

Präsentation

Fachsession 4 - Supply Chain Management und Nachhaltigkeit

Moderation: Rika Koch, Berner Fachhochschule

Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ist die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (international labour organization, ILO) als zwingende Teilnahmebedingung bei der Beschaffung von Gütern im Ausland festgelegt (Art. 12 Abs. 2, BöB), um der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Allerdings stellt die Überprüfung der Einhaltung dieser Normen entlang der Lieferkette von IKT-Produkten eine komplexe Herausforderung für Einkäufer*innen dar.

Dieses Referat diskutiert einige Möglichkeiten, wie Beschaffungsstellen den Forderungen über die Einhaltung der ILO-Normen nachkommen können. Es werden ausgewählte Zertifikate und Monitoring-Möglichkeiten vorgestellt, die Einkäufer*innen nutzen können, um die Einhaltung der Normen zu überprüfen. Dabei wird dargestellt, welche Teile der Lieferkette durch welche Zertifikate und Monitoring-Methoden abgedeckt werden und welche Chancen und Herausforderungen bei der Implementierung dieser Nachweismöglichkeiten bestehen.

Lara Biehl

Lara Biehl

Wissenschaftliche Assistentin, Berner Fachhochschule

Lara Biehl ist wissenschaftliche Assistentin am Institut Public Sector Transformation der Berner Fachhochschule und Mitglied der Fachgruppe Public Procurement. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der nachhaltigen Beschaffung, insbesondere in der sozialen Nachhaltigkeit. Sie ist Co-Autorin einer Studie der Berner Fachhochschule, die untersucht, wie öffentliche Institutionen sozial nachhaltig beschaffen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten beitragen können.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit mitkonzipiert und organisiert sie verschiedene Veranstaltungen im Bereich der öffentlichen Beschaffung, darunter die IT-Beschaffungskonferenzen, Beschaffungs-Roundtables und Netzwerkveranstaltungen.

Lara Biehl absolvierte 2022 das CAS "Öffentliche Beschaffungen". Sie hat einen Bachelor in Philosophie und Geschichte und wird Ende 2024 ihren Master in Philosophie mit den Schwerpunkten Ethik, politische Philosophie und Wirtschaftsphilosophie abschliessen.

Präsentation

Diversität und Inklusion sollte für ein Unternehmen eine ganzheitliche Bestrebung sein. D&I Mitarbeiterprogramme sind weit verbreitet und die Vorteile diverser Teams bekannt.

Diversität & Inklusion in der Lieferkette bezieht sich auf die Lieferanten eines Unternehmens. Mit dem zunehmenden Fokus auf die EU CSRD, inklusive ESG Themen (Economical Social Governance) sowie den UN SDGs (https://sdgs.un.org/goals), sind Firmen bestrebt ihre Lieferketten besser zu verstehen, stabiler und auch diverser zu gestalten.

Im Referat wird erläutert, was Supply Chain Diversity & Inclusion ist, warum Firmen solche Programme haben, und was man beachten muss, wenn man starten möchte.

Das Referat richtet sich an Einkäufer*innen und weitere Mitarbeiter*innen aller Unternehmen

Andrea Fimian

Andrea Fimian

CEO & Gründerin von fips consulting

Andrea Fimian, CEO & Gründerin von fips consulting, ist eine engagierte Supplier Diversity Leaderin mit Sitz in Zürich, Schweiz. fips consulting ist ein Supply Chain Consulting Unternehmen mit der Kernkompetenz Supplier Diversity /Inclusive Sourcing & ESG Supply Chain Solutions Beratung in Europa, Mittlerer Osten & Afrika (EMEA).

Sie war viele Jahre lang EMEA Supplier Diversity Manager in einem großen internationalen Unternehmen, wo sie die Strategie für das Supplier Diversity 1st Tier Programm für EMEA und das 2nd Tier Programm auf globaler Ebene leitete und entwickelte. Sie erhielt den Deutschen IT Female Award für ‘’Outstanding Diversity Commitment’’, der ihr 2019 von der Organisation Women IT Network verliehen wurde.

Präsentation

Für den Bereich «Environmental Social Governance» (ESG) legen zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben in der EU und der Schweiz den Unternehmen die Pflicht zur detaillierten Berichterstattung auf. Aber was genau sind die gesetzlichen Vorgaben, wie muss die Berichterstattung erfolgen und wie lässt sich das in der Lieferkette abbilden? Die Referentin gibt zunächst eine Einführung in das Thema ESG, wobei der Fokus auf dem «E» in ESG liegt. Es folgt ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur Berichterstattung in der EU und in der Schweiz sowie über die rechtlichen Risiken, die mit einer unzureichenden Erfüllung dieser Pflichten einher gehen. Abschliessend werden die Herausforderungen beleuchtet, die sich dabei im Rahmen der Lieferkette ergeben und die Referentin zeigt anhand von Beispielen auf, wie sich das Thema ESG in Lieferantenverträgen abbilden lässt.

Paula Zimmermann

Paula Zimmermann

Rechtsanwältin bei HÄRTING Schweiz AG

Paula Zimmermann studierte in Heidelberg die Studiengänge Politik- und Rechtswissenschaften gleichzeitig und legte 2009 das zweite juristische Staatsexamen ab. Die Kombination aus Recht und Politik begleitet sie seitdem durch ihr Berufsleben. So arbeitete sie zunächst in politischen und politiknahen Institutionen wie dem deutschen Bundestag, bei den Vereinten Nationen und der Stiftung Wissenschaft und Politik. Gut zehn Jahren arbeitete Paula dann als interne Rechtsanwältin in internationalen Unternehmen und unterschiedlichsten Industrien, jedoch immer mit einem Fokus auf den Datenschutz, so beispielsweise bei Huawei und Terex Global und zuletzt als Data Protection Officer für EY Schweiz und Liechtenstein. Besondere Freude macht Paula dabei die Kombination aus Technik und Recht und deren Umsetzung in datenschutzrechtliche Sprache. Seit 2022 ist Paula als Rechtsanwältin bei HÄRTING Schweiz AG tätig.

HÄRTING Rechtsanwälte AG ist eine der führenden IT-Boutique-Kanzleien in der Schweiz mit starker Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Mandanten und einer Niederlassung in Berlin.

Präsentation

Interaktive Lunch-Session: Ask a Lawyer

12:45 - 13:45

IT-Beschaffungen werfen in der Praxis viele heikle rechtliche Fragen auf. Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es meist zu wenig Raum, um auf konkrete Fragen eingehen zu können. Dieses Panel bietet die Gelegenheit, sowohl vergaberechtliche als auch vertragsrechtliche Fragen mit drei erfahrenen Panelisten zu diskutieren und auf diese Weise gleich mehrere Einschätzungen zu erhalten.

Die Fragen können entweder während des Panels spontan gestellt und diskutiert oder auch vorab per Email an itbk@bfh.ch gesendet werden (anonym). In letzterem Falle bitten wir um Zustellung bis spätestens Freitag, 18. August 2023.

Wolfgang Straub

Dr. Wolfgang Straub (Moderation)

Rechtsanwalt und Partner bei Krneta Advokatur Notariat

Wolfgang Straub studierte an den Universitäten Bern, Basel, Lausanne und Genf (Anwaltspatent 1994, Dr. iur. 1996, LL.M. 2001). Er ist Partner bei Krneta Advokatur Notariat und berät private und öffentliche Auftraggeber juristisch bei der Beschaffung von IT-Systemen und IT-Services. Er begleitet insbesondere öffentliche Ausschreibungsverfahren und erstellt und verhandelt Verträge. Zudem ist er als Gutachter im Bereich Informatik- und Vergaberecht tätig. Neben seiner Tätigkeit als Modulverantwortlicher und Dozent in den CAS-Programmen Öffentliche und Technologie-Beschaffungen der Berner Fachhochschule wirkt er regelmässig an Fachveranstaltungen mit und hat mehrere Bücher zum IT-Recht veröffentlicht (siehe www.it-recht.ch).

Julia Bhend

Julia Bhend

Rechtsanwältin und Partnerin bei Probst Partner AG

Julia Bhend ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Probst Partner AG in Winterthur und in Zürich. Sie berät als ICT- und Vergaberechtsspezialistin Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Fragen des Technologie-, Telekommunikations- und Beschaffungsrechts, bei der Beschaffung von ICT-Dienstleistungen sowie bei Projekten zur Entwicklung und Implementierung von Software. Sie vertritt regelmässig Anbieter und die öffentliche Hand in Submissionsbeschwerdeverfahren und ist als Dozentin im Rahmen des CAS Öffentliche Beschaffungen an der Berner Fachhochschule tätig.

Wolfgang Straub

Dr. Christoph Jäger

Rechtsanwalt und Partner bei Kellerhals Carrard

Dr. Christoph Jäger ist Rechtsanwalt und Partner der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard. Er hat an der Universität Bern studiert und mit seiner Dissertation «Die Vorbefassung des Anbieters im öffentlichen Beschaffungsrecht» promoviert (Dr. iur., 2008; Prof. Walther Hug-Preis 2010). Zu seinen Schwerpunkten gehören die Beratung, Gutachtertätigkeit und Prozessführung im öffentlichen Beschaffungswesen. Er berät und begleitet sowohl Anbieter als auch Auftraggeber bei Beschaffungen und in Beschwerdeverfahren und erstellt und verhandelt Verträge. Christoph Jäger ist ausserdem Modulverantwortlicher und Dozent im CAS Öffentliche Beschaffungen der Berner Fachhochschule und hält die Vorlesung zum öffentlichen Beschaffungsrecht für angehende Rechtsanwälte im Kanton Bern. Ausserdem publiziert er regelmässig zu diesem Thema und wirkt als Referent an Tagungen mit.

Fachsessions 2. Block

Fachsession 5 - KI und Informationssicherheit

Moderation: Thomas Myrach, Universität Bern

KI wird im öffentlichen Sektor bei der Kommunikation mit Kunden, Klassifizierung grosser Datenmengen sowie für Analysen und die Erstellung von Dokumenten eingesetzt werden. Dies verändert die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung. Dennoch steht die Schweiz – wie andere Länder – noch am Anfang, sowohl was den Einsatz wie auch die Regelungen des rechtlichen Rahmens betreffen.

Zwar wird sich die Schweiz an der Ausgestaltung eines verbindlichen Rechtsrahmens im Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence) des Europarates beteiligen, ein Ergebnis ist aber nicht vor Ende 2023 zu erwarten. Derzeitiger Rahmen für die Beschaffung und den Einsatz von KI-Lösungen sind daher u.a. die Einhaltung von verwaltungsrechtlichen Verfahrensgrundsätzen, dem Datenschutz und Urheberrecht und dem öffentlichen Beschaffungsrecht. Daneben bestehen ethische Fragestellungen, z.B. auf Grund welcher moralischer Wertvorstellungen eine KI die Entscheidungen trifft.

Das Referat zeigt die Möglichkeiten und Grenzen von KI-Anwendungen auf, gibt Empfehlungen für rechtliche und ethische Rahmenbedingungen und diskutiert, welche Grundsätze auch zukünftig zu berücksichtigen sind. 

Sven Kohlmeier

Sven Kohlmeier

Partner, Fachanwalt für IT-Recht bei Wicki Partners AG Rechtsanwälte

Sven Kohlmeier ist Rechtsanwalt in der Zürcher Anwaltskanzlei "Wicki Partners AG" und hat als Fachanwalt für IT-Recht (D) zertifizierte Expertise im Bereich IT-Recht, Datenschutzrecht und Digitalisierungsvorhaben.
In Berlin aufgewachsen, an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert, baute Kohlmeier seine im IT- und Verbandsrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin auf. Er war 15 Jahre Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses und für Rechtspolitik, Datenschutz und Netzpolitik zuständig und erarbeitete diverse Gesetzesvorhaben, u.a. das eGovernment oder Berliner Datenschutzgesetz. Er ist regelmässiger Referent auf internationalen Konferenzen zu IT-rechtlichen Themen, z.B. "Data Protection and Cybersecurity", "Open Data and Government Transparency" oder "Robotics and Artificial Intelligence". Während Corona entwickelte er mit einem Freund das Digitale Abstimmungstool "VoteEasy".

Präsentation

Datensicherheit sowie die Meldepflichten nach nDSG und ISG werden mit in Krafttreten des nDSG per 1.  September 2023 an Bedeutung zunehmen, da sie bei Verletzung unter Strafe gestellt werden. Wie kann man im Beschaffungsprozess diese Themen bereits optimal lösen, um die Strafbarkeit zu vermeiden und den Meldepflichten nachzukommen? Die Referentin zeigt auf, wie der Prozess der Beschaffung hinsichtlich Datensicherheit und Meldepflichten zu erstellen bzw. optimieren ist.

Nicole Beranek Zanon

Nicole Beranek Zanon

Partnerin bei HÄRTING Rechtsanwälte AG

Nicole Beranek Zanon, RA lic. iur., ist Rechtsanwältin und Notarin, Exec. MBA HSG, CIPP/E, Lead Auditorin ISO 27001 und Partnerin bei HÄRTING Rechtsanwälte AG. Sie ist ausserdem Mitglied des Geschäftsleitenden Ausschusses der Forschungsstelle Informationsrecht Universität St. Gallen, Dozentin an der FHNW, Gastreferentin an der Universität St. Gallen (CAS DPO) und an der HSLU.

HÄRTING Rechtsanwälte AG in Zug, ist eine auf Informations-, Kommunikations- und Technologie-Recht fokussierte Wirtschaftsanwaltskanzlei. Sie berät Start-Ups wie auch börsenkotierte Unternehmen in Datenschutzthemen, Security, Cloud, Outsourcing und neuen Technologien wie AI, DLT, NFT, VR und AR.

Präsentation

Unser Arbeitsalltag ist von verschiedenen Entwicklungen geprägt: Der Fachkräftemangel wird uns alle betreffen. Neue Technologien bieten Möglichkeiten für Automatisierungen. Flexibilität und neue Arbeitsweisen haben Einfluss auf die Innovationskraft. Start-ups spielen in diesem Kontext eine entscheidende Rolle. Sie entwickeln innovative Produkte für die Zukunft und begleiten die digitale Transformation von Staat und Gesellschaft. Etablierte Verfahren der Vergabe müssen gemeinsam neu gedacht und selbstbewusst ausprobiert werden, so können Verwaltung und Start-ups profitieren.

Zusammen mit den Teilnehmenden betrachten wir, wie die Beschaffung innovationsfreundlich, inklusiv und nachhaltig funktionieren kann und nehmen – für ein gesamtheitliches Bild – verschiedene Perspektiven ein. Wir schauen, wie weltweit andere Länder vorgehen und beantworten folgende Fragestellungen: Welche Best Practices gibt es von der initialen Einbindung über die Beschaffung hin zur Zahlungsabwicklung? Und welche bestehende Vergabearten können wir einsetzen, um innovative Lösungen schnell und einfach für den öffentlichen Sektor zugänglich zu machen?

Jana Janze

Jana Janze

Geschäftsführerin der GovMarket GmbH

Jana Janze ist Geschäftsführerin der GovMarket GmbH und hat sich zum Ziel gesetzt, Start-ups und die öffentliche Hand zusammenzubringen und die so zielführend einzusetzen, dass sie allen Unternehmen helfen. Zuvor hat Jana Kund*innen bei Innovations- und Digitalisierungsprojekten sowie bei der Durchführung von Innovationsvorhaben begleitet.

Sebastian Singler

Sebastian Singler

Senior Manager - Government Strategy and Transformation, PwC Switzerland

Sebastian Singler ist bei PwC Schweiz mit Fokus auf Strategieentwicklung sowie digitaler und agiler Transformation im öffentlichen Sektor tätig. Er ist zudem Doktorand und Beitratsmitglied des Smart Goverment Labs der Universität St.Gallen.

Fachsessions 6 - Nachhaltigkeit ist Verhandlungssache

Moderation: Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter

Seit einigen Jahren findet zwischen dem ICT-Branchenverband Swico und den Beschaffungsbehörden auf Bundesebene der sog. ICT-Beschaffungsdialog statt. Dessen hauptsächliche Aufgabe ist das Gewährleisten einer einheitlichen Anwendung des neuen Beschaffungsrechts auf allen Bundesebenen. Aber auch aktuelle Fragen des neuen Rechts werden besprochen, so z.B. die Umsetzung des Nachhaltigkeitskriteriums für die ICT-Brache.

Vorliegend wird die Funktionsweise dieses Branchendialogs vorgestellt, beispielhaft auf Themen eingegangen (u.a. Nachhaltigkeitskriterium), sowie die Auswirkungen auf die Praxis besprochen.

Ivette Djonova

Ivette Djonova

Head of Legal & Public Affairs bei Swico

Ivette Djonova ist Head of Legal & Public Affairs bei Swico. Swico ist der Verband der Digitalisierungsanbieter und vertritt die Interessen von über 700 Mitgliedern (etablierte Unternehmen, KMU und Start-up) und betreibt das nationale System für die Rücknahme von Elektronikgeräten «Swico Recycling». Swico betreibt über 25 Arbeitsgruppen. Eine davon ist die Arbeitsgruppe ICT-Beschaffung, welche sich mit aktuellen Entwicklung rund um das Beschaffungswesen befasst.

Präsentation

Zur nachhaltigen Beschaffung gehören heute neben ökologischen Kriterien auch soziale Anforderungen wie u.a. die Einhaltung der Menschenrechte und ILO-Kernarbeitsnomen. Aber wie können öffentliche Beschaffer soziale Anforderungen so gestalten, dass Bieter die abgeforderte Verantwortung übernehmen können und in der Lage sind, Angebote abzugeben? Für die ITK-Beschaffung in Deutschland wurde im Dialog zwischen dem Beschaffungsamt des BMI und dem Digitalverband Bitkom e.V. eine Verpflichtungserklärung erarbeitet, um möglichst breite Akzeptanz zu gewährleisten und die gestellten Anforderungen am Machbaren auszurichten. Sie ist als Mustererklärung für öffentliche Auftraggeber konzipiert und ermöglicht so auch Bietern sich auf die Anforderungen einzustellen. Ziel des Referats ist es, praxisnah anhand der Verpflichtungserklärung aufzuzeigen, wie soziale Anforderungen konkret durch öffentliche Beschaffende formuliert und welche Form von Nachweisen für die Plausibilitätsprüfung genutzt werden können. Die Vortragendenden beleuchten das Thema sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Auftragsnehmersicht. Das Referat richtet sich an alle Interessierten, von Neulingen bis zu erfahrenen Beschaffenden aller Ebenen.

Felix Elschner

Felix Elschner

Leitung Fachbereich öffentliche Auftraggeber bei Epson Deutschland GmbH

Felix Elschner kommt aus dem Markt medientechnischer Anzeigesysteme und spezialisiert sich seit 1989 auf die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand. Die Einführung der E-Vergabe hat er auf Bieterseite ebenso begleitet wie die Umstellung der Druck und Scan Technik auf digitale Verwaltungsprozesse. Seit 2010 vertritt er Epson in verschiedenen Gremien des Bitkom und hat sich früh für soziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung interessiert. Er ist ausgebildeter Auditor für den SA 8000 des SAI. Seit 2012 leitet er die Verhandlungsdelegation des Bitkom für die gemeinsame Verpflichtungserklärung von KnB und Bitkom zur Einhaltung der ILO-Kriterien bei öffentlichen Beschaffungen. Er leitet den Fachbereich öffentliche Auftraggeber von Epson Deutschland seit 2018.

Ilse Beneke

Ilse Beneke

Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung, Beschaffungsamt des BMI

Ilse Beneke leitet die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren, wo sie sich mit der praktischen Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in öffentlichen Auftragsvergaben befasst. Bereits während Ihrer Tätigkeit im Justiziariat des Beschaffungsamtes des BMI befasste sie sich mit dieser Thematik. Die Juristin begann ihre Laufbahn als Referentin im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Zuletzt betreute sie dort unter anderem die Geschäftsstelle der Umweltpartnerschaft Brandenburg und befasste sich dort mit der Förderung umweltfreundlichen Wirtschaftens. Ihrer Begeisterung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft schaffte sie ein Fundament, indem sie im Jahr 2013 berufsbegleitend ein Masterstudium zum Thema "Responsible Management" (Verantwortungsvolles Management) erfolgreich abschloss.

Präsentation

Fachsession 7 - Ausschreibungen im Wettbewerb um Anbieter

Moderation: Andrea Sägesser, APP Unternehmensberatung AG

Bis zum Zeitpunkt der Publikation einer Ausschreibung ist viel Zeit in die Ausschreibungsunterlagen geflossen. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung muss auf Anbieterseite in kurzer Zeit entschieden werden, ob angeboten wird oder nicht. Dabei bilden die Zuschlagskriterien die Grundlage, aufgrund welcher viele Entscheide getroffen werden.

Kathrin Kölbl

Kathrin Kölbl

Mitglied der Abraxas-Geschäftsleitung

Kathrin Kölbl ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied der Abraxas-Geschäftsleitung und leitet den Bereich Account- & Service Management. Davor war sie seit 2013 bei Swisscom tätig, zuletzt als Head of Inside Sales Deutschschweiz und Deputy Head of Sales Midmarket Deutschschweiz. Zuvor arbeitete sie als Sales Director Territory Accounts East und als Senior Marketing-Managerin. Zu ihren früheren Karrierestationen gehört unter anderem auch die Bundeskanzlei, bei der sie als Projekt-Managerin Kommunikation tätig war.
Kathrin Kölbl hat einen Master of Science in Business Administration der Universitäten Bern und Freiburg und hat Weiterbildungen in Change Management, Leadership und Agile Thinking absolviert. Seit 2018 gibt sie ihre Erfahrungen als Dozentin an der FH Graubünden weiter. Die 40-jährige Mutter von zwei Töchtern bezeichnet sich als Führungskraft, die von der Digitalisierung und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten angetrieben wird.

Levis Pereira

Levis Pereira

CTO der Abraxas Informatik AG

Levis Pereira, CTO der Abraxas Informatik AG, ist eine erfahrene Führungsperson und Systems Engineer mit über 20 Jahren Berufserfahrung in der IT-Branche. Nach Abschluss seines IT-Studiums begann er seine Karriere als Systems Engineer bei Credit-Suisse.
Anschliessend wechselte er zur BASF IT Services und war als Head Client & Backend tätig. Nach 4 Jahren bei der BASF IT Services wechselte er zu Hewlett Packard Enterprise, wo er sechs Jahre in der Beratung für Public Cloud Solutions tätig war.

Neben seiner Tätigkeit als CTO unterrichtet der 46-jährige Vater von zwei Kindern an der Fachhochschule Graubünden zum Thema Digitale Trends und ist Verwaltungsratsmitglied eines Hausärztezentrums. Er verfügt über zwei Masterstudium und hat verschiedene Weiterbildungen im IT-Umfeld absolviert.

Präsentation

Die Bewertung der Lieferanten beinhaltet zunehmend auch ökologische und soziale Faktoren. Zur Sicherstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, müssen Unternehmen Verantwortung für Umweltfaktoren übernehmen. Dabei kann die initiale und regelmässige Erhebung einer CO2-Bilanz eine zentrale Rolle spielen. Viele Unternehmen sind noch am Anfang dieses Prozesses. Auch Adnovum als Softwarehersteller hat die Reise der Nachhaltigkeit erst vor Kurzem gestartet. In diesem Erfahrungsbericht teilen wir unsere ersten Erfahrungen bei der Erstellung einer CO2-Bilanz. Ausschreibende Stellen sollen daraus ableiten können, welche Anforderungen und Nachhaltigkeitskriterien an potenzielle Anbieter gestellt werden können und wie gross die Herausforderungen für die Anbieter dabei sind.

Christian Möller

Christian Möller

Head of Legal, Risk & Compliance bei Adnovum

Christian Möller ist Head of Legal, Risk & Compliance bei Adnovum. Bevor er diese Aufgabe 2022 übernahm, sammelte er umfangreiche Erfahrungen als Consultant und Projektleiter bei Adnovum und Accenture. Dabei war er für eine Vielzahl von Softwareentwicklungs- und digitalen Transformationsprojekten in Deutschland, auf den Philippinen und in der Schweiz verantwortlich. Christian hat dabei Knowhow aus den verschiedensten Branchen, wie Finanzen, Öffentlicher Sektor und Reise & Transport, gesammelt. Studiert hat Christian Informatik an der Hochschule Fulda und der Anglia Ruskin University in Chelmsford, UK. Seit 2014 lebt er mit seiner Familie in Bern und genießt es, in dieser schönen Stadt zuhause zu sein.

Andreas Marti

Julian Osborne

Gründer und CEO von Pelt8

Julian Osborne ist Gründer und CEO von Pelt8, einem Schweizer Startup, das effiziente Nachhaltigkeitsberichte zugänglich macht. Vor der Gründung von Pelt8 sammelte Julian Osborne mehrere Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor und in der Beratung. Unter anderem leitete er die Produktentwicklung einer Bankenlösung bei einem Startup, das später zu LPA, einem weltweit führenden Anbieter von digitalen Finanzlösungen und -dienstleistungen, wechselte. Julian hat einen Master-Abschluss in Demokratie, Entwicklung und internationalen Beziehungen von der Universität Zürich. Im Rahmen seines Studiums arbeitete er in nachhaltigen und mikrofinanzierten Unternehmen in Zentralasien.

Präsentation

ti&m bearbeitet jährlich über 150 Ausschreibungen im öffentlichen Sektor. Dabei haben wir festgestellt, dass in den allermeisten Ausschreibungen ähnliche Zuschlagskriterien verwendet werden. Neben der Bewertung des Preises sind häufig Referenzen von vergleichbaren Projekten, ein Lösungskonzept sowie eine Präsentation gefragt. Aus Anbietersicht zeigen wir auf, was diese Anforderungen für uns bedeuten und vor welche Herausforderungen sie uns stellen. Gleichzeitig schlagen wir vor, wie anbieterfreundlichere Zuschlagskriterien aussehen könnten, die trotzdem einer ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen liefern, um den passenden Anbieter für ein Vorhaben zu finden.

Magdalena Koj

Magdalena Koj

Head eGovernment

Magdalena Koj, Head eGovernment, ist seit 2014 Teil des ti&m-Teams in Bern. Effiziente Beschaffungsprozesse aus Anbieter-Perspektive und die erfolgreiche Umsetzung und Begleitung von grossen Projekten zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung sind die Eckpfeiler ihrer Expertise. Magdalena sucht und findet mit Leidenschaft Struktur und Logik in den Anforderungen und Konzepten der öffentlichen Hand. In früheren Rollen bei ti&m verantwortete sie das globale Bid-Management und leitete Projekte in verschiedenen Branchen. Davor war sie als Business Consultant für CGI tätig, mit Fokus auf Financial Services und CRM. Neben ihrem Engagement in etablierten Industrien und für die öffentliche Verwaltung verfügt Magdalena über Erfahrungen in der Gründung, Führung und Begleitung von Tech-StartUps.

Magdalena hat in Frankfurt Informatik studiert und sich in den Bereichen Innovation, Leadership und Strategie weitergebildet - zuletzt an der FH Graubünden in Zusammenarbeit mit der Schweizer Armee / MILAK.

Präsentation

Fachsession 8 - Gemeinsame Beschaffungen und Rahmenverträge

Moderation: Greg Hernan und Vanessa Eugster, Digitale Verwaltung Schweiz

Föderale Staaten, wie die Schweiz und Deutschland, stehen bei der Verwaltungsdigitalisierung vor einer besonderen Herausforderung, nutzerfreundliche und flächendeckende digitale Services zu realisieren. Hintergrund ist der überwiegend dezentrale Vollzug der Leistungen durch Länder bzw. Kantone und Kommunen. Damit die beschränkte Umsetzungskapazität der Verwaltung geschont wird, keine redundanten und inkompatiblen Lösungen entwickelt, sondern Ressourcen effizient eingesetzt werden, und flächendeckende nutzerfreundliche Services entwickelt werden, wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Deutschland das sog. Einer für Alle-Prinzip entwickelt. Die erfolgreiche Realisierung von Services stellt jedoch hohe Anforderungen an die Projekte und die Beschaffung.

Damit Services von einem Land für das gesamte Staatsgebiet angeboten werden können, müssen Nachnutzungsverträge geschlossen werden, für die frühzeitig lizenzrechtliche Fragen bzw. Open Source, Datenschutzregelungen und vergaberechtliche Fragen u.a. zu Inhouse-Geschäften zu berücksichtigen sind. In dem Vortrag werden das EfA-Modell und die Lessons Learned für die Beschaffung in Föderalstaaten vorgestellt.

Sirko Hunnius

Sirko Hunnius

Leiter der Abteilung Public Sector Consulting bei ]init[

Sirko Hunnius leitet bei ]init[ die Abteilung Public Sector Consulting. Er berät vorrangig Verwaltungen in Bund und Ländern zu Strategien der Verwaltungsdigitalisierung, Architektur und Plattformen sowie der Registermodernisierung. Nach seinem Public Management-Studium forschte er mehrere Jahre u.a. an der Universität Speyer und der Universität Potsdam zur Verwaltungsmodernisierung und arbeitete im Bundeskanzleramt der Republik Österreich. Er ist Autor mehrerer Strategien von Verwaltungen sowie wissenschaftlicher Artikel und Bücher.

Präsentation

Gemeinsame öffentliche Beschaffungen haben grosses Effizienzpotential. Nicht zuletzt wegen vergabe- und vertragsrechtlicher Ungewissheiten werden gemeinsame Beschaffungen in der Praxis immer noch verhältnismässig selten durchgeführt. Eines der jüngeren erfolgreichen Beispiele ist Beschaffung von Telecom-Leistungen durch eOperations Schweiz. Gemeinsame Beschaffungen bieten sich aber auch für öffentlich-rechtliche Organisationen ausserhalb der Zentralverwaltung (z.B. Sektorenauftraggeberinnen) und privatrechtliche Auftraggeberinnen (z.B. Listenspitäler) an.

Im Referat wird anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, in welchen Situationen sich gemeinsame Beschaffungen anbieten und wie sie erfolgreich und rechtlich korrekt durchgeführt werden: Welches sind Vor- und Nachteile gemeinsamer Beschaffungen? Wie können und haben sich die Beschaffungspartner rechtlich zu organisieren und wer nimmt welche Rolle ein? Wer tritt in welcher Funktion nach aussen (gegenüber den Anbieterinnen) auf? Können Auftraggeberinnen unterschiedlicher föderaler Stufen gemeinsam ausschreiben? Ist sogar eine grenzüberschreitende Ausschreibung (internationale Zusammenarbeit) analog zum EU-Vergaberecht möglich? Welches Recht ist auf gemeinsame Beschaffungen anwendbar? Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Welche kartellrechtlichen Schranken gibt es?

Zielpublikum bilden in erster Linie öffentliche Auftraggeberinnen. Grundkenntnisse des Vergaberechts werden vorausgesetzt.

Martin Zobl

Martin Zobl

Rechtsanwalt/Partner bei Walder Wyss

Martin Zobl ist Rechtsanwalt/Partner bei Walder Wyss und Leiter der Produktgruppe öffentliches Beschaffungswesen. Er ist hauptsächlich im Staats- und Verwaltungsrecht, im öffentlichen Verfahrensrecht und in regulierten Märkten tätig. Er verfügt über besondere Expertise im Vergaberecht, im Gesundheitsrecht sowie im Energie- und Infrastrukturrecht. Er berät und vertritt sowohl öffentliche Auftraggeberinnen als auch Anbieter über alle Stadien von Vergabeverfahren.

Präsentation

Mit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) im Jahr 2019 fand das bereits zuvor genutzte Vergabeinstrument «Rahmenvertrag» Eingang ins Gesetzt. Durch die schrittweise Einführung der neuen IVöB in den Kantonen, wird nun auch auf kantonaler Ebene der Rahmenvertrag gesetzlich normiert.

Ein Rahmenvertrag dient dazu, gewisse Parameter der Leistungserbringung zeitlich vom Grundgeschäft (Vergabeverfahren) zu trennen. Dies dient einerseits der Flexibilisierung und andererseits der Rationalisierung, was wiederum der Wirtschaftlichkeit zugutekommt.

Die Entscheidungen über das «Ob», «Wann» und/oder «Wie» (Art, Menge, Qualität, Höhe etc.) einer Beschaffung kann mit dem Rahmenvertrag auf einen Zeitpunkt in der Zukunft verschoben werden, nämlich, wenn die Bedürfnisse der Vergabestelle klarer sind. Der Rahmenvertrag lässt also immer gewisse Punkte offen, die zu einem späteren Zeitpunkt zu bestimmen sind. Anhand von Einzelverträgen, welche nach unterschiedlichen Methoden vergeben werden können (z.B. Mini-Tender-Verfahren), werden dann die Leistungen abgerufen.

Damit die Grundprinzipien des Vergaberechts nicht ausgehöhlt werden, sind dem Rahmenvertrag gewisse Grenzen gesetzt. Der Rahmenvertrag hat somit bestimmte Mindestinhalte in zeitlicher, sachlicher, persönlicher und mengenmässiger Hinsicht zu erfüllen.

Vom Rahmenvertrag sind insbesondere Sukzessiv-Lieferverträge, Lose, Optionen, AGB und Musterverträge zu unterscheiden. Rahmenverträge können sowohl mit einem Anbieter als auch mit mehreren abgeschlossen werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass nicht nur eine, sondern mehrere Vergabestellen zusammen Leistungen beziehen.

Simon Oeschger

Simon Oeschger

Partner von Suffert Neuenschwander & Partner

Simon T. Oeschger ist Partner von Suffert Neuenschwander & Partner und betreut national und international ausgerichtete Technologiefirmen, Internet-/eCommerce- und Industriebetriebe sowie Behörden und Unternehmen der öffentlichen Hand. Er berät und prozessiert vor Gerichten und Verwaltungsbehörden bevorzugt in den Bereichen IT-/Technologie-Recht und Datenschutzrecht, im Vertragsrecht, insbesondere Lizenz- und Vertriebsvertragsrecht, im öffentlichen Beschaffungsrecht sowie im Gesellschaftsrecht.

Benjamin Hundius

Benjamin Hundius

Associate bei Suffert Neuenschwander & Partner

Benjamin Hundius ist als Associate bei Suffert Neuenschwander & Partner tätig und berät Unternehmen bevorzug in den Bereichen IT- und Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht sowie im Gesellschaftsrecht und öffentlichen Beschaffungsrecht. Vor seiner Patentierung zum Rechtsanwalt im Jahr 2022 arbeitete Benjamin Hundius in einer forensisch tätigen Anwaltskanzlei in Bern sowie im Rechtsdienst einer kantonalen Direktion. Während seines Studiums war er am Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern tätig.

Präsentation

Plenum Nachmittag

Werden Cloud-Lösungen eingesetzt, findet datenschutzrechtlich eine Auslagerung der Datenbearbeitung statt. Die Gesetze geben klare Leitplanken für diese Art von Auslagerung sowie für das konkrete Vorgehen bei der Beschaffung von Cloud-Lösungen vor. Das Referat zeigt diese Vorgaben aus datenschutzrechtlicher Perspektive auf und veranschaulicht anhand konkreter Vorgehensschritte, was beim Entscheid, Cloud-Dienstleistungen zu nutzen, zu berücksichtigen ist. Es werden Fragen diskutiert, wie: Wie ist mit gesetzlichen Geheimhaltungspflichten umzugehen? Welche organisatorischen und technischen Massnahmen sind zu ergreifen, damit die Verantwortung wahrgenommen wird? Wie unterscheiden sich öffentliche Institutionen bei der Auslagerung von privaten Unternehmen? Wann ist das Projekt der Datenschutzbehörde zu Vorabkonsultation einzureichen?

Dominika Blonski

Dominika Blonski

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Dominika Blonski ist seit 2020 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich. Zuvor arbeitete sie im Team des Datenschutzbeauftragten sowie vorgängig an der Universität Bern. Die Juristin ist Dozentin verschiedener Kurse zum Datenschutz (z.B. an der ZHAW), Mitherausgeberin zweier Kommentare zum Datenschutzrecht und Autorin von Fachpublikationen. Sie ist Mitglied des Büros (Vorstand) von privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten.

Präsentation

Schon seit vielen Jahren wird darüber gesprochen und verhandelt, wie der Datenschutz bei Cloud Lösungen von ausländischen Anbietern gewährleistet werden kann. Nach dem der Europäische Gerichtshof 2020 durch das sogenannte "Schrems II" Urteil den EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hat, stellt sich auch drei Jahre später die Frage, wie Schweizer Behörden und Bildungseinrichtungen damit umzugehen haben. An der abschliessenden Diskussionsrunde kommen Expertinnen und Experten aus Datenschutz und Beschaffungswesen als auch betroffene Kunden zu Wort und stellen sich den Fragen und Hinweisen des Publikums.

16:40 - Schlusswort, Apéro

ab 16:40 - «Ask a Consultant» - Interaktive Fragerunde mit IT-Beschaffungsexperten

Beim Format «Ask a Consultant» handelt sich um eine interaktive Fragerunde mit einem Panel von IT-Beschaffungsexperten. Das Panel bietet die Gelegenheit, während dem Apéro praktische Beschaffungsfragen mit erfahrenen Beratern zu diskutieren.

Fragen können vorab per Mail an itbk@bfh.ch gesendet werden oder spontan während des Panels gestellt werden.

Roland Füllemann

Roland Füllemann

IT-Beschaffungsberater bei example consulting gmbh

Roland Füllemann ist Wirtschaftsinformatiker, IT-Beschaffungsberater und Co-Autor von «Beschaffung von Informatikmitteln» (6. Auflage 2023, Haupt Verlag Bern). Seine ersten Erfahrungen mit dem Beschaffungswesen für Grossprojekte machte er als Mitarbeiter und Projektleiter einer kantonalen Finanzdirektion. Seit 2005 ist er als IT-Beschaffungsberater tätig (example consulting gmbh) und hat in dieser Rolle zahlreiche IT-Beschaffungen für Organisationen der öffentlichen Hand wie kantonale Verwaltungen, Polizeikorps, Spitäler und Hochschulen begleitet. Erfahrungsschwerpunkte sind die Beschaffung von Human Resources Lösungen aus der Cloud (SaaS), Cloud-Plattformen (IaaS, PaaS) und IT-Security Dienstleistungen.

Josef Schreiber

Josef Schreiber

Inhaber Schreiber IT-Consulting

Josef Schreiber absolvierte ein Studium an der Fachhochschule München mit Abschluss als Dipl. Ing. (FH). Nach einer Anstellung bei Prof. Dr. Zuse in Bad Hersfeld (D) in der Softwareentwicklung war er zwölf Jahre Geschäftsführer in einem führenden schweizerischen IT-Dienstleistungsunternehmen, später vier Jahre Leiter des Geschäftsbereichs «Office Systeme» bei Xerox Schweiz. Ab 1986 erfolgte ein Wechsel in die Unternehmensberatung zu KPMG Schweiz im Range eines Direktors und ab 2002 zu BearingPoint (vorher KPMG Consulting) als Principal. Josef Schreiber ist seit 2006 selbstständig (Schreiber IT-Consulting) und ist der Erstautor von «Beschaffung von Informatikmitteln» (1. Auflage 1991 und alle folgenden Auflagen).